Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Vereinigung.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Therapie nach gemeinsamer Antragstellung.
Je nach Ihrem persönlichen Tarif werden psychotherapeutische Leistungen komplett oder anteilig durch Ihre Versicherung getragen. Die Anzahl der Sitzungen, welche pro Jahr erstattet wird, kann je nach Art Ihres Versicherungstarifs variieren. Rufen Sie am besten bei Ihrer Versicherung an und fragen nach den genauen Modalitäten für die Erstattung einer Psychotherapie.
Wie die privaten Krankenversicherungen, erstattet die Beihilfe üblicher Weise anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Wichtig hierbei ist, dass in den ersten fünf Sitzungen, also vor Beginn der eigentlichen Behandlung, eine Genehmigung von der Beihilfestelle eingeholt wird. Informationen sowie erforderliche Formulare für die Genehmigung finden Sie auf den Seiten Ihrer Beihilfestelle.
Therapien können vom Jugendamt als Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII bzw. als Bestandteil der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII bewilligt werden.